Da es mittlerweile sehr viele Deutsche gibt, die sich längere Zeit im
Ausland aufhalten oder sich im Ausland eine Immobilie gekauft haben, ist das Interesse für diese Mobbing
Variante relativ groß.
Ein Rat vorneweg: Auch wenn Sie das Land und die Sprache gut kennen, rechnen Sie mit Überraschungen. Verträge, Grundbucheintragungen etc. können plötzlich in einer Art und Weise interpretiert werden, dass Ihnen schwindelig wird!
10 bis 20 % der Kaufsumme zusätzlich für eventuelle Prozesse zu reservieren kann nicht schaden. Auch, oder gerade wenn die Immobilie durch einen guten Bekannten oder ein "Familienmitglied" vermittelt wurde.
Und der Deutsche ist immer der Depp! Auf diese knappe Formel müssen leider sehr oft die Probleme im Ausland reduziert werden. So mancher Prozessgegner im Europäischen Ausland stellt sich auf den Standpunkt: hier ist mein Heimatland, also habe ich auch Recht!
Richtig ist, man ist nicht in Deutschland und hat sich dementsprechend etwas dezenter zu verhalten. Richtig ist aber auch: wenn man ein Land gewählt hat, das zur Europäischen Union gehört, sollte man auch auf die Rechtssicherheit innerhalb der EU vertrauen können! Man sollte also erwarten können, dass bei Behörden oder vor Gericht
die Rechte als Unionsbürger respektiert werden.
Das Haus Europa steht mittlerweile ganz gut auf seinen Fundamenten, aber über die Nutzung des Grundstücks gibt es sehr unterschiedliche Ansichten. Inwieweit also der Europäische Gedanke in den einzelnen Ländern, speziell im Vertragsrecht, tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird, sei vorläufig dahingestellt.
Inwieweit diese Behörden tatsächlich "vor Ort" hilfreich sein können, sie dahingestellt. Bei Problemen die nach "Nachbarschaftsstreit" aussehen, wird fast immer auf die regionalen Behörden bzw. Gerichte verwiesen.
Links zu: "Beschwerden beim Europäischen Parlament", "Beschwerdeformular",
"Auswärtiges Amt".
Klicken Sie einfach die folgenden Links durch. Sie werden mit
Sicherheit eine Stelle finden die Ihnen auch für Ihre spezielle Situation
Informationen liefert.
euro-ombudsman.eu
*)
europarl.de/parlament/buergerbeauftragter/
*)
auswaertiges-amt.de
*)
*) Hyperlinks wurden wegen extrem langer
Ladezeit entfernt. Bitte tippen sie die URL selbst ins Browserfenster wenn
sie auf die entsprechenden Webseiten möchten.)
Eine beliebte Mobbingmethode besteht in der
Denunziation bei Behörden, denn im Gegensatz zu Deutschland gibt es einige
europäische Länder in denen Gesetze und vor allem Verordnungen
"Interpretationssache" sind.
Das funktioniert dann so: ein Konkurrent
oder Nachbar benachrichtigt (anonym) die Behörden. Erstaunlich schnell
kann dann ein Behördenvertreter auftauchen und dies und jenes bemängeln.
Es ist oft schon schwierig in Deutschland die Anordnungen von Behörden zu
verstehen. In anderen Ländern ist es oft unmöglich sich in dem
Durcheinander der verschiedenen Aussagen zurecht zu finden. Das ist den
Herrschaften bekannt und sie zocken ab indem sie irgendwelche Strafen
verhängen, Geschäfte schließen, einen Teich wieder zuschütten lassen oder
Ähnliches.
Leider sind auch Anwälte in solchen Fällen
nicht immer eine große Hilfe, um es mal dezent aus zu drücken. Wenn immer
es ihnen möglich ist, machen Sie sich selbst sachkundig! Vor allem scheuen
Sie sich nicht den Vorgang übergeordnete Behörden, insbesondere der
europäischen Kommission, mit zu teilen. Es wird Ihnen im aktuellen Problem
wenig weiter helfen. Aber jede Meldung wird registriert und über die Jahre
hinweg dürfte sich auch in diesem Bereich ein "europäischer Standard"
entwickeln. Außerdem: "Welches Land möchte schon gern offiziell von
Brüssel abgemahnt werden wegen ständiger Diskriminierung von Bürgern
der Europäischen Union?
Weiterleitung zu:
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