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Erbschleicher.eu

 

Erbauseinandersetzungen

In der Hitliste der Gerichtsverfahren befindet sich das Thema Erbauseinandersetzungen immer unter den ersten drei Plätzen. Mit derselben Verbissenheit, mit der die Kriege am Gartenzaun geführt werden, wird auch innerhalb der Familien um Erbschaften gekämpft.

Jahrelang wird vor Gericht gestritten, bis Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten das Erbe nahezu aufgebraucht haben. Nach dem Motto: "wenn ich nichts bekomme, dann sorge ich dafür, dass die anderen auch nichts bekommen", wird prozessiert bis der Arzt kommt.

Das ist durchaus wörtlich zu nehmen: Herzinfarkte, Magengeschwüre, Krebs, Nervenzusammenbrüche u. ä. sind häufig Begleiterscheinungen der sich hinziehenden Verfahren.

Mobbing in der Familie um das liebe Geld

Parallel zu den Verfahren wird auf privater Ebene gemobbt, was das Zeug hält. Welche perversen Allianzen im Verlauf von Erbauseinandersetzungen oft geschmiedet werden, kann nur verstehen, wer selbst diese nervige und unerquickliche Situation erlebt hat.

Für sich betrachtet sind es oft honorige, durchaus vernünftige Menschen, die urplötzlich im Glanz eines Krügerrands ihre kompletten Moralvorstellungen über Bord werfen. Der Kulturlack wird höchstpersönlich abgekratzt und mit Gejohle wird die über Jahrzehnte eingesogene christliche Ethik über Bord geworfen. 

Wer sich auf eine Erbauseinandersetzung einlässt, sollte die Prinzipien der Verdrängung und der Eigenmanipulation kennen. Dies bedeutet, dass eine anfangs joviale Person "wir werden uns schon einigen" einem nach Jahren der Auseinandersetzung, auf dem Flur eines Gerichtsgebäudes gegenübersteht und sich hasserfüllt abwendet. Ein Gezischtes: "Dich mach ich fertig!"  sind dann oft die letzten Worte, mit denen das "Tischtuch zerschnitten" wird.

Die unübersichtlichen gesetzlichen Regelungen lassen, ähnlich wie die Prophezeiungen von Nostradamus, sehr viele verschiedene Deutungen zu. Wer glaubt, dass ein Gesetz einfach ist und deshalb auch klar verständlich, der soll erst einmal versuchen, einen Gesetzestext in seiner vollen Bedeutung zu erfassen. Dann die Auslegungen dazu, die Kommentare und die ergangenen Urteile.

Wer dann die Tagesform der Beteiligten, die Wetterlage und das in der Gerichtskantine angebotene Essen mit einbezieht, hat etwa eine 60% Chance, das Ergebnis  einer Verhandlung vorherzusagen.

Da dieses Wissen einem Laien kaum zugänglich ist, könnten solche Voraussagen nur von den Anwälten gemacht werden. Aber welcher Anwalt lässt sich schon darauf ein, ein Urteil vorherzusagen.

Gemeinhin wird der beliebte Spruch zitiert: vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich.

Aus den genannten Gründen ist es schwer, über das Thema Erbauseinandersetzungen allgemein zu informieren. Jeder Fall muss für sich betrachtet werden.

 

Der Gang zum Anwalt ist in den seltensten Fällen zu vermeiden. Außergerichtliche Einigungen werden oft bedauert, weil jeder denkt, er hätte doch mehr bekommen können. Gerichtsverfahren werden ebenfalls bedauert, weil auch jeder denkt, er hätte mehr bekommen können. Nur vor der Erkenntnis, dass wir in einer  materiell geprägten Gesellschaft mit überwiegend egoistischen Individuen leben, drückt sich jeder.

Die Empfehlungen dieser Website beschränken sich daher auf die im Forum Erbschleicher enthaltenen Informationen. Es ist durchaus interessant und lehrreich zu lesen, was da so abgeht in den Familien und Gerichtssälen.

 

 

Forum - Erbschleicher

Erbauseinandersetzungen / Entmündigung / Pflegschaft

Beispiele:

 

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Bei mir haben ein paar Verwandte versucht so hintenrum mir meine Erbschaft streitig zu machen. So richtig noble Patrioten und "brave Bürger".
Ich hab einfach mal die schmutzige "Familienwäsche" an die öffentliche Leine gehängt. Da haben sie schnell den Schwanz eingezogen, von wegen Reputation, Familienehre, guter Ruf, schlecht für's Geschäft und so. Ist ihnen irgendwie sehr schnell klar geworden, dass die Leute nicht an der Wahrheit interessiert sind, sondern nur etwas wollen um sich darüber das Maul zu zerreißen. Die blödesten Gerüchte werden geglaubt. Mir ist egal was die Leute über mich denken und so war ich klar im Vorteil.
Die Situation in der Familie ist nun echt beschissen, aber an meine geerbte Kohle kommt keiner ran!
 

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Ich versteh die Leute nicht. Jeder weiß doch, dass sich die gerichtlichen Auseinandersetzungen jahrelang hinziehen. Und jede Partei redet drüber und versucht Stimmung zu machen. Die Leute in der Umgebung hören gern zu und lachen sich ins Fäustchen. Nach 3 - 5 Jahren sind die Familien kaputt, der Anwalt kauft sich einen neuen Mercedes und die Streithähne begreifen so nach und nach, dass die komplette Idioten waren.
Aber Blacky, und da gebe ich dir voll recht, man sollte gleich am Anfang klar machen , dass Alles in die Öffentlichkeit gezogen wird. Und noch eine kräftige Portion Dreck dazu.
Wenn das den Parteien von vornherein klar ist, dann überlegen sie sich vielleicht, ob sie wirklich vor Gericht ziehen wollen.
 

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Ich kann dem nur beipflichten! Die Wirkung der Öffentlichkeit ist oft besser als ein Gerichtsurteil. Aus meiner eigenen Erfahrung sehe ich das so!
Die haben vor Gericht ganz schön gekungelt. Mich als Idioten hingestellt und so. Erst als ich öffentlich gekreischt habe wegen dieser Ungerechtigkeit, hat sich so langsam die Meinung durchgesetzt, dass da was faul ist.
Die braven Kirchgänger waren plötzlich nicht mehr so brav. Das hat so richtig zu einer Empörung geführt. War fast lustig wie meine Gegner vor Gericht das grosse Sausen bekommen haben. Dann plötzlich wollten sie nichts mehr und haben einen Vergleich angeboten bloß damit das Geschwätz der Leute aufhört. Ich streite mich nicht gern und habe zugestimmt. Dann war Ruhe.
Wenn ich nicht in die Öffentlichkeit gegangen wäre, dann hätten sie mich abgezockt!

mfg Klaus
 

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Was seid ihr fies! Da freue ich mich, dass ich auch mal Glück hatte und Kohle geerbte habe und jetzt wollt ihr mich öffentlich fertig machen.
Erbgeschlichen wurde doch schon immer. Ist doch neben Lottospielen die einzig legale Möglichkeit für einen mittelmäßigen Typen wie mich zu Geld zu kommen. Die armen Waisen gehen leer aus, aber so ist das eben. Da verdrücke ich ab und zu eine heiße Träne wenn ich mit meinem Cabrio durch die Gegend brause. (Kann auch an den Fliegen liegen)
Tja ansonsten habe ich damit keine Probleme. Wie heißt es doch so schön: eiskalt wie die Nächstenliebe.

Ist natürlich nur ein Witz.Ich finde Erbschleicher auch zum Kotzen. Besonders dann, wenn sie sich nicht schleichen, sondern auch noch rotzfrech ein Erbe einfordern, das ihnen nicht zusteht.
Schönen Sonntag noch - H.
 

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Das ist mal ein Thema was! Endlich kann man den Dreck in die Öffentlichkeit bringen. Sonst wurde doch nur gekungelt. Wer den besseren Anwalt hat - sich leisten konnte - der hatte auch die besseren Karten. Und nach dem Prozess hat man alles unter den Teppich geschoben und abgekocht.
Wenn ein Fall von Anfang an in die Öffentlichkeit gebracht wird, ist das nicht so leicht möglich. Das wird Abzockern und Erbschleichern das Leben schwer machen. Auf jeden Fall können sie sich nicht mehr länger hinter der Maske der Bürgerlichkeit verstecken. Jeder sieht was los ist. Finde das System gerechter!
 

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Da sind echte miese Touren möglich mit den Veröffentlichungen. Ich glaub da wird die Volksmeinung noch ganz schön durcheinander kommen. Bei den ganzen Webseiten, Dementis, Blogs und dem ganzen Scheiß. Und dann noch die Zeitungsberichte, Fernsehen, Gerichtsurteile. Alle schön durchgedreht, dann kann jeder hinein spinnen was er will. Ob da das Internet wirklich hilfreich ist?
Kommt wahrscheinlich immer auf die Seite an, auf der du stehst und welche Publikationsmöglichkeiten du hast.
BYe BYe

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Ich habe erfahren, dass meine Eltern ein "Berliner Testament" errichten wollen. Was ist das? Ich kann mit dem Begriff nichts anfangen.

lg belushi

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ja, gibt es. Da setzten sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben ein und die Kinder werden auf den Pflichtteil gesetzt. Meist wollen Machos so über ihren Tod hinaus die Familie tyrannisieren.
Kann umgangen werden, indem der überlebende Teil die Kohle verschenkt oder die Häuser überträgt. Dann ist nichts mehr zum Vererben da und das Berliner Testament ist fürn Arsch!
 

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Da hast du völlig recht Hermine. Die Typen, die meinen über ihren Tod hinaus noch Macht ausüben zu können sollten wirklich nach Kräften verarscht werden. Was soll das überhaupt? So ein Testament ist ja dauerhaft gültig und zwischen dem Ableben des einen bzw des anderen Ehepartners können 20 - 30 Jahren liegen.
wer kann sich denn schon für so einen langen zeitraum festlegen.
In meiner Verwandtschaft gab es so einen Fall. Da ist der im "Berliner Testament" festgelegte Haupterbe gestorben. Und der sich ergebende Nachfolger hat der Witwe überhaupt nicht gepasst. Aber sie war ja festgelegt durch diese gemeinsame Dämlichkeit.
Intelligentere Leute machen solche Erbverträge nicht mehr, weil sie die Familien spalten und selten zu den gewünschten Ergebnissen führen.

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Jede Verfügung von Todes wegen (Testament) die sehr weit in die Zukunft gerichtet sein kann, weil z.B. der Partner den anderen um Jahrzehnte überlebt ist problematisch. In 5 oder 10 Jahren kann sich sehr viel verändern. Auch menschlich. Sich da in einem gemeinsamen Testament festzulegen bedeute ja, dass der der zukünftige Erbe sich nicht besonders anstrengen muss, da er ja in jedem Fall erbt. Schon aus diesem Grund würde ich so einem Testament nicht zustimmen.

l G 
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Ich glaube nicht, dass deine Definition zu 100 % richtig ist. Ich denke, dass es im Berliner Testament darum geht, dass die Kinder zunächst nichts kriegen. Sollten sie trotzdem ihren Pflichtteil fordern, werden sie beim zweiten Erbfall automatisch auch auf den Pflichtteil gesetzt. Dadurch soll verhindert werden, dass beim ersten Todesfall der überlebende Partner in finanzielle Schwierigkeiten kommt, weil er einen Pflichtteil (Haus) ausbezahlen muss.

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Amüsantes Beispiel mit sehr ernstem Hintergrund

wie sich ein Thread um einen "anonymen Brief" entwickelte...

 
Erbschleicher und Entmündigung
Gerechtigkeit 
Hallo Leute, ich möchte Euch mal einen "anonymen Brief" lesen lassen, den ein Verwandter von mir erhielt:

" Lieber S.
Wir haben alle von diesen Lügengeschichten genug. Du mußt wissen: Deine Schwester redet überall ganz schlecht über Dich. Der S. ist ja verrückt usw.
Der W. steht  daneben und sagt kein Wort.
Außerdem will die E. dem W. alles überschreiben, wenn seine Frau sie pflegt.
Und wenn der W. alle Unterschriften von ihr hat kann er sie entmündigen lassen. Das geht bei der Parkinson Krankheit schnell. Heute heißt Entmündigung ganz harmlos Pflege. Das unterschreibt sie dann dem W. (die Pflege) und wandert in ein billiges Heim.
Aber dann ist es zu spät. Sie kann nichts mehr ändern und kein Testament mehr schreiben. Und der W. hat dann alles (Haus, Geld, Rente):
Wir anderen bekommen gar nichts.
Und halb Z. weiß Bescheid. Da machen schon Gerüchte die Runde. Der H.(verstorbene Ehemann) hätte das nicht gewollt.
Du bist der Einzige der mit der E. reden kann sonst kriegt alles der W.
Verlier keine Zeit sonst ist es zu spät! "


Ist doch wirklich zum Kringeln was manchen Leuten so einfällt.

 l G   "Gerechtigkeit"
  
 
01.04.2007 16:59 
Re: Erbschleicher und Entmündigung
der böse Watz
Also für mich sind die letzten Sätze besonders bezeichnend:  

Wir anderen bekommen gar nichts.
 
Du bist der Einzige der mit der E. reden kann sonst kriegt alles der X.

Sieht ganz danach aus als möchte ein Erbschleicher den anderen wegbeissen !

Wenn es nicht die (vermutlich) bittere Wahrheit wäre, dann wurde man das Ganze für einen blöden Witz halten.

   der böse Watz

 
02.04.2007 09:50  
Re: Erbschleicher und Entmündigung / Parkinson
Anni
Als Krankenschwester in einem Altenheim habe ich sehr viel mit Parkinsonkranken zu tun. Die "beruhigenden Aussagen" der Ärzte kann ich nicht nach voll ziehen. Ich sehe, wie die Kranken realtiv schnell abbauen und zu totalen Pflegefällen werden. Das geschieht im Zusammenspiel mit dem normalen Alterungsprozess. Es ist bei älteren Menschen so, daß sich innerhalb von 5 Jahren oft ganz graviernde Veränderungen ergeben. Insofern ist es auch durchaus möglich daß eine "Entmündigung" verfügt wird, wie es in der "anonymen Zuschrift" erwähnt wird. Ich glaube daß der Schreiber sehr genau weiß was so läuft und wie die Realität aussieht. Juristisch gebildete Personen drücken oft die Pflegeschaft im Eiltempo durch und haben ihre Finger in den ganzen Finanzen drin. Das habe ich jetzt schon ein paar Mal erlebt.

Schwester Anni
 
03.04.2007 21:12  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Mario
Es ist doch immer wieder interessant, was so läuft in Deutschen Landen. Ich hab mir den anonymen Brief mal genauer angesehn und komm zu dem Schluß, daß da einer schreibt, der nicht mehr so genau weiss was er tut. Die logische Schlußfolgerung aus dem Brief ist letztendlich doch, daß sich Schreiber und Empfänger kennen müssen. Da dürfte der Kreis der Verdächtigen recht klein sein. Wenn es sich dann noch um eine kleineres Dorf handelt ,dann kommt eigentlich nur die Verwandtschaft bzw. deren Freunde in betracht. Wäre sicher eine interessante Aufgabe für einen Profiler heraus zu finden wer sowas schreibt. Wie gesagt, ganz dicht kann er nicht sein...
Ups, jetzt hab ich "Anonymus" beleidigt. Gut daß ich auch anonym bin.

    Mario 
07.04.2007 23:16  
Re: Erbschleicher und Entmündigung / Zwangsbetreuung in Deut
entsetzt!
 Forum Bayrischer Rundfunk

Beitrag 1

Mit Interesse habe ich Ihren Beitrag verfolgt. Ich kämpfe schon über 6 Jahre, um die Betreuung für meine Mutter zu bekommen, wie sie es auch gewünscht hatte.(Vollmacht und beim Notar festgeschrieben.). Ein Berufsbetreuer hat meine Mutter vor drei Jahren in ein Pflegeheim eingewiesen, nachdem sie von einem Bruder mit Gewalt von der Strasse aus - weg zu sich nachhause geschleppt wurde. Der Betreuer sagte darauf:"DAs HICKHACK geht mir auf die Nerven, jetzt kommt sie in ein Heim. Was meine Mutter im Heim erlebte, ist unbeschreiblich. (Valium bis sie nicht mehr laufen konnte, der Arzt der dies erkannte und anprangerte wurde vom Betreuer kurzerhand ausgetauscht. Der zweite Arzt legte nach drei Monaten die Behandlung nieder wegen diesem Betreuer. Der Betreuer gab im Heim Anweisung, dass die Kranke nicht mehr aus dem Bett genommen wird. Fünf Monate musste sie im Bett bleiben. Mir wurde verboten (unter Androhung von Hausverbot), sie aus dem Bett zu nehmen (Bin selbst examinierte Pflegekraft). Erst als ich Anzeige erstattete, wurde ein Rollstuhl bestellt und sie kam wieder täglich aus dem Bett. Doch die ganzen Umstände (sie sitzt jetzt tägl. festgegurtet in Rollsuhl in einem Einzelzimmer) hat sie völlig zerstört. (Alzheimer). Für diese Quälerei muss ich monatl. 1.000,.-- plus 90.-- Euro Taschengeld zuzahlen. Dann hat dieser Berufsbetreuer noch eine Klage (im Namen meiner Mutter gegen mich geführt), ich würde keine Heimkosten bezahlen, obwohl ich nachweislich keine Rechnungen bekommen habe. Dies sind nur einige wenige Punkte, was Berufsbetreuer mit den Menschen tun. Die Gerichte wissen davon und decken diese "Betreuer".

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Beitrag 2

 Zwangsbetreuung in Deutschland vom 12.03.2007Hallo,
mir ist das gleiche passiert, wie Sie in der Sendung zeigten. Obwohl ich eine Generalbetreuungsvollmacht hatte, wurde mir diese durch das Vormundschaftsgericht entzogen und auf gesundheitliche Belange gekürzt. Ich hatte viele Prozesse im Landgericht darüber geführt und alle verloren. Ich habe sogar dann verloren, als ich nachweisen konnte, dass mein Vater keine Ernährungssonde hat, siehe Krankenhausoperation, das Gesundheitsamt bestätigt die Sonde, die gar nicht da war, ich habe trotzdem verloren. Ein Betreuer, Freund des Vormundschaftsgericht, kann machen was er will, solange Geld, Haus und Vermögen da sind. Ich hatte meinen Vater von Baden-Württemberg in ein anderes Bundesland verlegen lassen, um diese Leute loszuwerden, aber das Saarland sagte dazu, dass alles trotzdem weiter vom Ursprungsort betreut werden kann. Obwohl ich Generalerbe durch Vertrag war, hatte ich keine Chance. Es besteht nur dann kein Interesse, wenn kein Vermögen da ist. Effektiv hat man keine Rechte!

Liebe Grüße,
 
09.04.2007 22:54  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
blacky
seht euch mal das an:

Bayerischer Rundfunk | report MÜNCHEN ... Betreuung bestellt, weil die Erbschleicher schon so professionell vorgehen, ... Betreuung ist keine rechtliche Entmündigung. Mit freundlichen Grüßen ...
www.br-online.de/daserste/report/forum/

 
10.04.2007 10:23  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Herbert
Wollte Euch diesen Forumsbeitrag nicht vorenthalten: Ohne eigenen Willen - Zwangsbetreuung in Deutschland vom 12.03.2007Liebe Mitbürger,

sollten Sie ein Familienmitglied haben, das aufgrund seines Alters gesundheitlich eingeschränkt ist bzw. ein krankheitsbedingtes Leiden hat und Sie oder jemand anders in der Familie zu der Auffassung gelangen sollten, dass durch eine „Betreuung“ eine klare Zuständigkeitsregelung für die Pflege des Familienmitglieds, das auch noch vermögend ist, geschaffen würde, Sie dann auch noch der Meinung sind, eine solche „Betreuung“ müsste beim Amtsgericht beantragt werden, dann irren Sie sich. Konkreter gesagt: Gehen Sie nicht zum Amtsgericht, das hat katastrophale Folgen. Gehen Sie auch nicht zu einem Rechtsanwalt, der wittert ein lukratives Geschäft und dieser macht dann mit dem Amtsgericht „gemeinsame Sache“. Mit dem Gang zum Amtsgericht liefern Sie Ihr Familienmitglied einer
juristischen Willkür aus, die Sie, auch wenn Sie der/die ältere und bevollmächtigte Sohn/Tochter sein sollten, durch nichts mehr unterbinden können. Ihr Familienmitglied wird – auch heimlich – vom Amtsgerichts-Richter zu Hause aufgesucht. Dabei ist ein Arzt für gewollte „Gutachten“ und noch eine Person des Gesundheitsamtes. Das Familienmitglied wird alleine, d.h. Sie dürfen nicht dabei sein, unter Missachtung der Persönlichkeits- und Menschenrechte von den Dreien mit anmaßenden Fragen gequält und psychisch terrorisiert (man nennt das psychisch untersucht). Damit rechtfertigt diese „Amtsarzt“ sein machenschaftliches „Gutachten“, das der Amtsgerichts-Richter für sein „Betreuungs“-Beschluss benötigt. Da das „Betreuungs“-Opfer vermögend ist, wird ein Rechtsanwalt als „Berufsbetreuer“ bezeichnet) per Richterbeschluss zum „Betreuer“, der angeblich eine Hilfe sein soll, bestellt. Mit diesem Beschluss wird das Opfer entmündigt und enteignet. Der Rechtsanwalt bekommt u.a. die „Vermögenssorge“, d.h. das Opfer kann nicht mehr über sein Geld verfügen. Ab dann bekommt das „Betreuungs“-Opfer nicht mehr seine Rente, sondern nur noch ein Unterhaltsgeld. Ab dann kann sich der „Betreuer“-Rechtsanwalt am Vermögen des Opfers bereichern. Er kann mittels eines Vorwandes das Opfer seines Hauses zwangsentfernen, deportieren und in eine Psychiatrie bzw. in ein Altenheim einsperren lassen. Denn dann hat das Opfer sein Wohnrecht in seinem Haus verloren und das Haus steht dem Rechtsanwalt zu Verfügung. Dieser „Betreuer“-Rechtsanwalt kann die Schenkungen und die Erbschaftsregelung des Familienmitglieds bzw. „Betreuungs“-Opfers für die Kinder widerrufen, d.h. die Kinder verlieren die Schenkung und das Erbe. Er kann sich dann auch an diesem Vermögen bereichern. Deshalb: Gehen Sie auf keinen Fall zum Amtsgericht. Geben Sie diese Warnung an alle, die Sie kennen, weiter. Sprechen Sie
über diese menschenrechtswidrigen Machenschaften und als „Betreuung“ deklarierten Verbrechen wo auch immer es sich bietet, damit sie alle gewarnt sind. - Auch Sie, Herr B. Mein Familienmitglied wurde ausgenommen und nach 22 Monaten zu Tode „betreut“!
 
11.04.2007 13:03  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Isolde H.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu diesem Beitrag gibt es auch eine Gegenseite. Da wird trotz ganz offensichtlicher Erbschleicherei vom Gericht nicht die beantragte Betreuung bestellt, weil die Erbschleicher schon so professionell vorgehen, dass ein Ottonormalverbraucher damit gar nicht rechnet. In unserem Fall ist die schwer krebskranke Mutter, welche laut Ärzten schon seit 2002 tot sein soll, regelrecht vor der einzigen Tochter und der Enkelin versteckt wurden. Die Tochter hatte die Vollmacht seit 2002 bis 01/2006, dann kam ein nettes Schreiben eines Rechtsanwalts, dass die Vollmacht widerrufen wird. Gründe wurden keine genannt. Innerhalb von einem Monat waren dann 50.000,- Euro weg, die Tochter und Enkelkind enterbt, Auskunftsperren eingetragen, alles gut von den Erbschleichern vorbereitet. Heute will weder die Polizei noch die Ordnungsbehörde noch die Beteuungsbehörde was davon wissen, obwohl mehrfach mitgeteilt wurde, dass Erbschleicherei hier als Gewerbe betrieben wird. Vom Beerdigungsinstitut erfuhren wir, dass man eine Zusammenarbeit hat. Ist doch toll. Jetzt fragt man sich natürlich, was schlimmer ist - zu viel Sorgfalt der Behörden, um Reiche und Raffinierte nicht noch reicher zu machen, oder die welche auf solche Weise enterbt werden und dadurch zu Bittstellern werden? Für die Mutter wurde extra eine Wohnung gekauft, es war ja Geld da, was der einzigen Tochter versprochen wurde. Nicht ein einziges Mal wurde ein Besuch bei der seit 2002 Krebskranken abgestattet, aber als man vom großen Geld erfuhr, war die Sache klar. Ich gehe fest davon aus, dass diese Seit der Medaille wesentlich häufiger ist als die von Ihnen dargestellte.

MfG
 
12.04.2007 10:39  
Re: Erbschleicher und Entmündigung/Abwehr
Jammerfuchs
So dramatisch sollte das Thema nicht hingestellt werden. Es hängt schon sehr viel von der persönlichen Intelligenz bzw. Bildung ab. Ich glaube nicht, daß sich ein Erbschleicher (bei aller Geldgier) darauf einläßt gegen einen gebildeten Menschen mit ausreichenden Geldmitteln anzutreten und die kompletten juristischen und publizistischen Möglichkeiten kennen zu lernen.
Gerade die breite Veröffentlichung im Internet hält die normalen Erbschleicher auf Distanz.
Wer möchte schon in den Foren durch den Kakao gezogen werden? Wie sagt der Admin von Mobbing.net 
ein paar Luftballons mit der Aufschrift : erbschleicher....
im Heimatort der Schleichers verteilt und alle wissen Bescheid.

Im konkreten Fall s.o. bietet sich auch an, den "anonymen Brief" als Flyer unter die Leute zu bringen und eine Belohnung auszuloben. Das wird gern gelesen und in einem kleinen Dorf ist der Ruf dahin. Für Jahrzehnte.
Sorry folks, aber wer die Möglichkeiten des Internets unterschätzt ist ein Idiot. Möge Satan seiner Seele gnädig sein, und ihm die Heizkosten in der Hölle nicht extra berechnen.

 Jammerfuchs - 
14.04.2007 18:18  
Re: Erbschleicher und Entmündigung/Abwehr
Southfork
Hier ein paar praktische Tipps:

Zunächst reagieren Angehörige oft zu forsch und spielen dem Erbschleicher in die Hände, da dieser den Erblasser noch weiter auf seine Seite bringen kann.  Also: Lächeln, auch wenn es schwer fällt

Eine Vorsorgevollmacht verschlechtert oder verhindert die Situation des Erbschleichens. Eine ähnliche Wirkung kann ein Erbvertrag  darstellen. Ebenso muss in diesem Zusammenhang immer das Betreuungsrecht im Auge behalten werden. Erbschleicherei ist häufig dann zu beobachten, wenn eine Betreuung relevant sein könnte und allein schon die Betreuung finanziell interessant ist. Hohe Rente, vermietbares Haus, Vermögen!
14.04.2007 21:55  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Berglöwe
ich möchte nochmal auf das Thema Parkinson / Entmündigung zurück kommen. Ich habe einen Onkel, der jetzt seit über 3 Jahren daran erkrankt ist. Es geht ihm aber noch recht gut. Eine Krankenschwester hat mir aber gesagt, daß der Verlauf sehr unterschiedlich sein kann. Es wäre besser, sich auf Probleme vorzubereiten, da parallel zu Morbus Parkinson ja auch der Alterungsprozess fortschreitet. Wenn beide "Krankheiten" dasselbe Leiden bewirken, dann addiert sich die "Wirkung" und der Verlauf wird beschleunigt. Ich möchte meinen Onkel aber keinesfalls entmündigen.
Jetzt lese  ich aber hier, daß dann andere dies gegen seinen Willen tun könnten. Gibt es da eine Möglichkeit sich dagegen abzusichern?

l G  Berglöwe

 
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Annegret
Parkinson kann sehr unterschiedlich verlaufen. Mein Onkel war zuerst ganz gut drauf. Mit verschiedenen Medikamenten so richtig aufgepäppelt. Aber irgendwie hat sein Kopf nicht mit gemacht. Da ging es nach 2 Jahren rapide abwärts. War richtig deprimierend zu sehen, wie der Mann immer schneller abgebaut hat.
Wenn so ein Schicksal die Familie trifft, dann find ich es besonders Scheiße, wenn so geldgeile Typen da noch ihren Vorteil daraus ziehen wollen.
Der am Anfang des Threads stehende anonyme Brief ist schon der Gipfel! 
 
23.04.2007 15:16  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
nullo modo
@  Annegret

Ich find den brief amüsant. Irgend so ein Hirni hat da wohl was nicht verstanden. Der ganze Brief ist doch total meschugge.
Den Briefschreiber sollte man entmündigen.
 
23.04.2007 22:56  
 Re: Erbschleicher und Entmündigung
Pinzgauer
Schade daß in dem anonymen Brief soviele x und x sind. Wäre bestimmt lustiger wenn zumindest das Dorf genannt würde.

Der Pinzgauer !
 
 
25.04.2007 17:24  
25.04.2007 17:30  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Nachtfalter
http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2007/00371/

Ohne eigenen Willen -Zwangsbetreuung in Deutschland Autoren : Annette Peter, Katrin Pötzsch

Dieter Lindloff holt seine Tante Olga Matthes aus dem Altersheim ab. Olga Matthes ist ein Betreuungsopfer, fremdbestimmt und quasi entrechtet. Nur weil sie laut Gutachten nicht mehr geschäftsfähig ist. Dieter Lindloff darf sich nicht um die Belange seiner Tante kümmern, ein Berufsbetreuer bestimmt über Olga Matthes. Daher dürfen wir auch im Heim nicht drehen, begleiten die alten Dame in ihr Wohnhaus, in dem noch ihre Zwillingsschwester Gertrud Kaufmann lebt.

report München: „Was ist das für ein Gefühl für Sie, dass Ihre Schwester derzeit unter einer Fremdbetreuung steht?"
Gertrud Kaufmann: „Das Gefühl ist nicht schön. Das quält uns. Das wäre schöner, wenn wir unter uns allen bleiben und das selber machen, als wenn wir Fremde in die Familie reinkriegen.“
report München: „Haben Sie auch für Ihre Schwester kein gutes Gefühl?"
Die beiden Schwestern schauen sich an und nehmen sich in die Arme.
Olga Matthes zu ihrer Schwester: „Ich bete für dich, ich habe dich lieb."

Dabei hatte Olga Matthes für diesen Fall vorgesorgt. Mit einer beglaubigten Generalvollmacht. Sie wollte immer, dass ihr Neffe Dieter Lindloff einmal für sie sorgt. Daher stattet sie ihren Neffen mit allen Rechten aus: Vom Abschluss eines Heimvertrages, Auflösung der Wohnung, bis hin zur Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden. Er durfte sogar laut Vollmacht auf ihren Namen Hypotheken aufnehmen und Grundstücke kaufen und verkaufen.

Dieter Lindloff: „Das Amtsgericht ist da anderer Meinung und setzt uns einen Betreuer vor die Nase, was wir so gar nicht möchten und was meine Tante auch nicht so vorgesehen hatte.“

Immer wieder legt Dieter Lindloff Beschwerde beim Amtsgericht Winsen ein. Doch das Gericht sieht in dem Neffen einen Erbschleicher, der die Gelder seiner Tante veruntreuen würde und erklärt die Generalvollmacht für ungültig. Unverständlich, denn Dieter Lindloff wurde bereits 1992 als Haupterbe eingesetzt. Das Gericht beauftragt einen Berufsbetreuer, der jetzt über die alte Dame bestimmt. Auf Nachfrage von report München verweist dieser an den Amtsrichter.

Hier könnt Ihr weiterlesen... hochinteressant !!!
 

http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2007/00371/

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Anmerkung Admin: Hyperlink ist nicht mehr aktiv bei  br-online.de
 

26.04.2007 23:51  
 Re: Erbschleicher und Entmündigung
kannichnichtverstehen
ist das neue gesetz jetzt gut für die alten leute oder schlecht? Oder ist da so eine Lücke wo sich erbschleicher reinmogeln.
von den berichten her entsteht jedenfalls der eindruck.
oder hätte man das gesetz besser machen können. Entmündigung / Pflege kann ja jeden treffen.

 
04.05.2007 19:38  
 Re: Erbschleicher und Entmündigung
Einenkel
Ich habe am vergangenen Dienstag die Sendung Frontal im ZDF gesehen. Auch in diesen Fällen ging es um Erbschleicherei. Bei uns passiert ähnliches und ich weiss nicht was ich tun soll.

Meine 94 j#hrige Großmutter wird seit Jahren von einem Polen betreut. Aufgrund des hohen Alters meiner Grpßmutter sind bereits viele Angehörige vor ihr gestorben, so dass nur noch 2 Stifkinder und 7 Enkel leben.

Ich selbst wäre zahu bereit, meine Großmutter bei mir zuhause aufzunehmen, wohne ab er 65 km von Ihr entfernt. Doch sioe möchte lieber in Ihrer Wohnung bleiben. Eine Cousine von mir arbeitet in der Bank, bei der die Großmutter ihr Konto hat und nahm, als der Pole seinen Heimaturlaub nahm die Kontokarte und hob Geld für den eigenen Bedarf ab. Nach dem ich Mitteilung machte, dass ich den Sparkassendirektor über das Verhalten informieren würde und dies die Kündigung zur Folge hätte, hat Sie sich dies nicht mehr erlaubt. Nun ist es aber so, dass meine Großmutter auch dem Druck dieses Polen ausgesetzt ist.

Mir ist bekannt, dass meine Großmutter, die nun zunehmend das kurzzeitgedächtnis verliert, im Januar ein neues Testament verfasst hat und diesen Polen mit einer sehr großen Summe eingesetzt hat. Seit dieser Zeit gibt er ihr kein Geld mehr, egal zu welchen´m Zweck. Nur eingehende Rechnungen werden noch bezahlt. Für Schenkungen, die sie gerne machen würde, hebt er kein Geld von der Bank ab, da dies ja seinen prozentualen Anteil schmlälern würde. Telefonische Anrufer werden abgewimmelt und das Schreiben von Briefen untersagt er. Mich selbst lässt er nicht mehr mit ihr allein, wenn ich Sie besuche. Das sAmtsgericht einschalten stellt für mich einen massiven Eingriff in ihr Leben dar, aber es tut mir leid, dass sie so ausgegrenz wird. Was kann ich tun.

 
19.05.2007 10:10  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
perle
traurig aber wahr! Es gibt wohl sehr viele Fälle in denen genau das passiert was du schreibst!
Ich stecke nicht in so einer Lage. Aber ich würde mal annehemen, dass der Pole (als Pfleger) auch so etwas wie einen "Vorgesetzten" beim Gericht hat, vermutlich ein Rechtspfleger. An den würde ich mich mal wenden.
Gut wäre auch mit den behandelnden Ärzten zu sprechen. Vielleicht ist deine Großmutter schon lange nicht mehr in der Lage ein rechtsgültiges Testament aufzusetzen.

   l g perle
 
19.05.2007 11:55  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Albert
Parkinson ist nicht Alzheimer! Und selbst bei Alzheimer kann sich der Krankheitsverlauf hinauszögern, so dass eine Entmündigung  oftmals nicht nötig ist.
Was mich an der Diskussion stört ist der rein materielle Aspekt. Die Pflegschaft bezieh tsic h nich t nur aufs Geld, sondern auch auf andere Fragen z. B. auf anstehende Operationen. Da sichert man sich als Arzt gern ab, wenn der Patient unklar antwortet oder sich überhaupt nicht artikuliert! Für diesen Fall sind z. B. Patientenverfügungen hilfreich (infauste Prognose etc.)
 
14.07.2007 21:10  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Lügendetektor
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06.11.2007 16:28  
 
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Neighbours from hell
das ist nicht neu, daß sich Leute versuchen in die "Erbfolge" rein zu mogeln. Da wurden früher sogar Kriege geführt!
Ein anderer, wichtiger Aspekt ist die Tatsache daß manche Leute die was zu vererben haben, mit dem möglichen Erbe "Macht ausüben".
Es kommt nicht selten vor, daß 20 oder mehr Personen denken sie würden auch "bedacht".
Am Ende gibt es dann die Überraschungen. Deshalb mein Rat: wenn ihr im Hinblick auf ein mögliches Erbe Arbeiten verrichtet, dann rechnet einfach von vorn herein mit einem Totalverlust. Dann gibts keine Enttäuschungen wenn der Erblasser erblasst ist!
 
03.12.2007 11:26  
 Re: Erbschleicher und Entmündigung
huckabee
ich arbeite als schlecht bezahlte Altenpflegerin und bekomme so einige mit, was die professionellen Pfleger angeht. Wenn es irgend  geht würde ich euch empfehlen eine Person eures Vertrauens rechtzeitig zu suchen... mehr sage ich dazu nicht !
21.01.2008 18:40  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Elisabeth
der Schlachter sollte auch eine Person eures Vertrauens sein, damit ihr kein BSE und kein H5N1 bekommt ...  
 
11.02.2008 13:07  
Re: Erbschleicher und Entmündigung
Andrea
Viele lustige Beiträge zu einem sehr ernsten Thema.
Aber immerhin sind auch ein paar gute Informationen dabei. Auf jeden Fall solltet ihr sehr gründlich darüber nach denken, wer für euch im Pflegefall zuständig ist oder euch betreut. Ein Schlaganfall kommt schnell und ohne Vorwarnung! Da ist  es wichtig dass eine vertrauenswürdige Person da ist, die sich auch gegen die Mediziner (notfalls) zur Wehr setzt!

  Mfg 
 
15.03.2008 18:33  
 Re: Erbschleicher und Entmündigung
Pinzgauer Wildsau
du machst mir richtig Angst: der Schlaganfall kommt ohne Vorwarnung!

Meine Mutter kommt auch ohne Vorwarnung in meine Zimmer!

Soll ich da immer gleich den Notarzt rufen oder reicht es ,wenn ich  mit einem Kissen nach ihr werfe ?

Ich danke dir trotzdem für den Rat mit dem Patienten - Testament.
Gestern hab ich Maischberger  gesehen mit Helmut Schmidt. Der hat immer ein PT im Anzug. Aber der wird ja auch bald 90 !

P W
 

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 Webseite aktualisiert am:   25.06.2010

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