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Erbschleicher.eu
Erbauseinandersetzungen
In der Hitliste der Gerichtsverfahren befindet
sich das Thema Erbauseinandersetzungen
immer unter den ersten drei Plätzen. Mit derselben Verbissenheit, mit der die
Kriege am Gartenzaun geführt werden, wird auch innerhalb der Familien um
Erbschaften gekämpft.
Jahrelang wird vor Gericht gestritten, bis
Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten das Erbe nahezu aufgebraucht haben.
Nach dem Motto: "wenn ich nichts bekomme, dann sorge ich dafür, dass die
anderen auch nichts bekommen", wird prozessiert bis der Arzt kommt.
Das ist durchaus wörtlich zu nehmen:
Herzinfarkte, Magengeschwüre, Krebs, Nervenzusammenbrüche u. ä. sind häufig
Begleiterscheinungen der sich hinziehenden Verfahren.
Mobbing in der Familie um das liebe Geld
Parallel zu den Verfahren wird auf privater
Ebene gemobbt,
was das Zeug hält. Welche perversen Allianzen im Verlauf von
Erbauseinandersetzungen oft geschmiedet werden, kann nur verstehen, wer selbst
diese nervige und unerquickliche Situation erlebt hat.
Für sich betrachtet sind es oft honorige,
durchaus vernünftige Menschen, die urplötzlich im Glanz eines Krügerrands ihre
kompletten Moralvorstellungen über Bord werfen. Der Kulturlack wird
höchstpersönlich abgekratzt und mit Gejohle wird die über Jahrzehnte eingesogene christliche Ethik über Bord geworfen.
Wer sich auf eine
Erbauseinandersetzung einlässt, sollte die Prinzipien der Verdrängung und der
Eigenmanipulation kennen. Dies bedeutet, dass eine anfangs joviale Person "wir
werden uns schon einigen" einem nach Jahren der Auseinandersetzung, auf dem
Flur eines Gerichtsgebäudes gegenübersteht und sich hasserfüllt abwendet. Ein
Gezischtes: "Dich mach ich fertig!" sind dann oft die letzten Worte, mit
denen das "Tischtuch zerschnitten" wird.
Die unübersichtlichen gesetzlichen Regelungen
lassen, ähnlich wie die Prophezeiungen von Nostradamus, sehr viele
verschiedene Deutungen zu. Wer glaubt, dass ein Gesetz einfach ist und deshalb
auch klar verständlich, der soll erst einmal versuchen, einen Gesetzestext in
seiner vollen Bedeutung zu erfassen. Dann die Auslegungen dazu, die Kommentare
und die ergangenen Urteile.
Wer dann die Tagesform der Beteiligten, die
Wetterlage und das in der Gerichtskantine angebotene Essen mit einbezieht, hat
etwa eine 60% Chance, das Ergebnis einer Verhandlung vorherzusagen.
Da dieses Wissen
einem Laien kaum zugänglich ist, könnten solche Voraussagen nur von den
Anwälten gemacht werden. Aber welcher Anwalt lässt sich schon darauf ein, ein
Urteil vorherzusagen.
Gemeinhin wird der beliebte Spruch zitiert: vor Gericht
und auf hoher See ist alles möglich.
Aus den genannten Gründen ist es schwer, über
das Thema Erbauseinandersetzungen allgemein zu informieren. Jeder Fall muss
für sich betrachtet werden.
Der Gang zum Anwalt
ist in den seltensten Fällen zu vermeiden. Außergerichtliche Einigungen werden
oft bedauert, weil jeder denkt, er hätte doch mehr bekommen können.
Gerichtsverfahren werden ebenfalls bedauert, weil auch jeder denkt, er hätte
mehr bekommen können. Nur vor der Erkenntnis, dass wir in einer
materiell geprägten Gesellschaft mit überwiegend egoistischen Individuen
leben, drückt sich jeder.
Die Empfehlungen dieser Website beschränken sich
daher auf die im Forum Erbschleicher
enthaltenen Informationen. Es ist durchaus interessant und lehrreich zu lesen,
was da so abgeht in den Familien und Gerichtssälen.
Forum
- Erbschleicher
Erbauseinandersetzungen /
Entmündigung / Pflegschaft
Beispiele: ------------
Bei mir haben ein paar Verwandte versucht so hintenrum mir meine Erbschaft
streitig zu machen. So richtig noble Patrioten und "brave Bürger".
Ich hab einfach mal die schmutzige "Familienwäsche" an die öffentliche Leine
gehängt. Da haben sie schnell den Schwanz eingezogen, von wegen Reputation,
Familienehre, guter Ruf, schlecht für's Geschäft und so. Ist ihnen irgendwie
sehr schnell klar geworden, dass die Leute nicht an der Wahrheit interessiert
sind, sondern nur etwas wollen um sich darüber das Maul zu zerreißen. Die
blödesten Gerüchte werden geglaubt. Mir ist egal was die Leute über mich
denken und so war ich klar im Vorteil.
Die Situation in der Familie ist nun echt beschissen, aber an meine geerbte
Kohle kommt keiner ran!
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Ich versteh die Leute nicht. Jeder weiß doch, dass sich die gerichtlichen
Auseinandersetzungen jahrelang hinziehen. Und jede Partei redet drüber und
versucht Stimmung zu machen. Die Leute in der Umgebung hören gern zu und
lachen sich ins Fäustchen. Nach 3 - 5 Jahren sind die Familien kaputt, der
Anwalt kauft sich einen neuen Mercedes und die Streithähne begreifen so nach
und nach, dass die komplette Idioten waren.
Aber Blacky, und da gebe ich dir voll recht, man sollte gleich am Anfang klar
machen , dass Alles in die Öffentlichkeit gezogen wird. Und noch eine kräftige
Portion Dreck dazu.
Wenn das den Parteien von vornherein klar ist, dann überlegen sie sich
vielleicht, ob sie wirklich vor Gericht ziehen wollen.
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Ich kann dem nur beipflichten! Die Wirkung der Öffentlichkeit ist oft
besser als ein Gerichtsurteil. Aus meiner eigenen Erfahrung sehe ich das so!
Die haben vor Gericht ganz schön gekungelt. Mich als Idioten hingestellt und
so. Erst als ich öffentlich gekreischt habe wegen dieser Ungerechtigkeit, hat
sich so langsam die Meinung durchgesetzt, dass da was faul ist.
Die braven Kirchgänger waren plötzlich nicht mehr so brav. Das hat so richtig
zu einer Empörung geführt. War fast lustig wie meine Gegner vor Gericht das
grosse Sausen bekommen haben. Dann plötzlich wollten sie nichts mehr und haben
einen Vergleich angeboten bloß damit das Geschwätz der Leute aufhört. Ich
streite mich nicht gern und habe zugestimmt. Dann war Ruhe.
Wenn ich nicht in die Öffentlichkeit gegangen wäre, dann hätten sie mich
abgezockt!
mfg Klaus
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Was seid ihr fies! Da freue ich mich, dass ich auch mal Glück hatte und
Kohle geerbte habe und jetzt wollt ihr mich öffentlich fertig machen.
Erbgeschlichen wurde doch schon immer. Ist doch neben Lottospielen die einzig
legale Möglichkeit für einen mittelmäßigen Typen wie mich zu Geld zu kommen.
Die armen Waisen gehen leer aus, aber so ist das eben. Da verdrücke ich ab und
zu eine heiße Träne wenn ich mit meinem Cabrio durch die Gegend brause. (Kann
auch an den Fliegen liegen)
Tja ansonsten habe ich damit keine Probleme. Wie heißt es doch so schön:
eiskalt wie die Nächstenliebe.
Ist natürlich nur ein Witz.Ich finde Erbschleicher auch zum Kotzen. Besonders dann, wenn sie sich nicht
schleichen, sondern auch noch rotzfrech ein Erbe einfordern, das ihnen nicht
zusteht.
Schönen Sonntag noch - H.
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Das ist mal ein Thema was! Endlich kann man den Dreck in die Öffentlichkeit
bringen. Sonst wurde doch nur gekungelt. Wer den besseren Anwalt hat - sich
leisten konnte - der hatte auch die besseren Karten. Und nach dem Prozess hat
man alles unter den Teppich geschoben und abgekocht.
Wenn ein Fall von Anfang an in die Öffentlichkeit gebracht wird, ist das nicht
so leicht möglich. Das wird Abzockern und Erbschleichern das Leben schwer
machen. Auf jeden Fall können sie sich nicht mehr länger hinter der Maske der
Bürgerlichkeit verstecken. Jeder sieht was los ist. Finde das System
gerechter!
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Da sind echte miese Touren möglich mit den Veröffentlichungen. Ich glaub da
wird die Volksmeinung noch ganz schön durcheinander kommen. Bei den ganzen
Webseiten, Dementis, Blogs und dem ganzen Scheiß. Und dann noch die
Zeitungsberichte, Fernsehen, Gerichtsurteile. Alle schön durchgedreht, dann
kann jeder hinein spinnen was er will. Ob da das Internet wirklich hilfreich
ist?
Kommt wahrscheinlich immer auf die Seite an, auf der du stehst und welche
Publikationsmöglichkeiten du hast.
BYe BYe
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Ich habe erfahren, dass meine Eltern ein "Berliner Testament" errichten
wollen. Was ist das? Ich kann mit dem Begriff nichts anfangen.
lg belushi
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ja, gibt es. Da setzten sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben ein und die
Kinder werden auf den Pflichtteil gesetzt. Meist wollen Machos so über ihren
Tod hinaus die Familie tyrannisieren.
Kann umgangen werden, indem der überlebende Teil die Kohle verschenkt oder die
Häuser überträgt. Dann ist nichts mehr zum Vererben da und das Berliner
Testament ist fürn Arsch!
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Da hast du völlig recht Hermine. Die Typen, die meinen über ihren Tod
hinaus noch Macht ausüben zu können sollten wirklich nach Kräften verarscht
werden. Was soll das überhaupt? So ein Testament ist ja dauerhaft gültig und
zwischen dem Ableben des einen bzw des anderen Ehepartners können 20 - 30
Jahren liegen.
wer kann sich denn schon für so einen langen zeitraum festlegen.
In meiner Verwandtschaft gab es so einen Fall. Da ist der im "Berliner
Testament" festgelegte Haupterbe gestorben. Und der sich ergebende Nachfolger
hat der Witwe überhaupt nicht gepasst. Aber sie war ja festgelegt durch diese
gemeinsame Dämlichkeit.
Intelligentere Leute machen solche Erbverträge nicht mehr, weil sie die
Familien spalten und selten zu den gewünschten Ergebnissen führen.
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Jede Verfügung von Todes wegen (Testament) die sehr weit in die Zukunft
gerichtet sein kann, weil z.B. der Partner den anderen um Jahrzehnte überlebt
ist problematisch. In 5 oder 10 Jahren kann sich sehr viel verändern. Auch
menschlich. Sich da in einem gemeinsamen Testament festzulegen bedeute ja,
dass der der zukünftige Erbe sich nicht besonders anstrengen muss, da er ja in
jedem Fall erbt. Schon aus diesem Grund würde ich so einem Testament nicht
zustimmen.
l G
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Ich glaube nicht, dass deine Definition zu 100 % richtig ist. Ich denke, dass
es im Berliner Testament darum geht, dass die Kinder zunächst nichts kriegen.
Sollten sie trotzdem ihren Pflichtteil fordern, werden sie beim zweiten
Erbfall automatisch auch auf den Pflichtteil gesetzt. Dadurch soll verhindert
werden, dass beim ersten Todesfall der überlebende Partner in finanzielle
Schwierigkeiten kommt, weil er einen Pflichtteil (Haus) ausbezahlen muss.
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Amüsantes Beispiel mit sehr ernstem Hintergrund
wie sich ein Thread um einen
"anonymen Brief" entwickelte...
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Erbschleicher und Entmündigung |
Gerechtigkeit
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Hallo Leute, ich möchte Euch mal einen
"anonymen Brief" lesen lassen, den ein Verwandter von mir erhielt:
" Lieber S.
Wir haben alle von diesen Lügengeschichten genug. Du mußt wissen: Deine
Schwester redet überall ganz schlecht über Dich. Der S. ist ja verrückt
usw.
Der W. steht daneben und sagt kein Wort.
Außerdem will die E. dem W. alles überschreiben, wenn seine Frau sie
pflegt.
Und wenn der W. alle Unterschriften von ihr hat kann er sie entmündigen
lassen. Das geht bei der Parkinson Krankheit schnell. Heute heißt
Entmündigung ganz harmlos Pflege. Das unterschreibt sie dann dem W.
(die Pflege) und wandert in ein billiges Heim.
Aber dann ist es zu spät. Sie kann nichts mehr ändern und kein
Testament mehr schreiben. Und der W. hat dann alles (Haus, Geld,
Rente):
Wir anderen bekommen gar nichts.
Und halb Z. weiß Bescheid. Da machen schon Gerüchte die Runde. Der
H.(verstorbene Ehemann) hätte das nicht gewollt.
Du bist der Einzige der mit der E. reden kann sonst kriegt alles der W.
Verlier keine Zeit sonst ist es zu spät! "
Ist doch wirklich zum Kringeln was manchen Leuten so einfällt.
l G "Gerechtigkeit"
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01.04.2007 16:59
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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Also für mich sind die letzten Sätze
besonders bezeichnend:
Wir anderen bekommen gar nichts.
Du bist der Einzige der mit der E. reden kann sonst kriegt alles der X.
Sieht ganz danach aus als möchte ein Erbschleicher den anderen
wegbeissen !
Wenn es nicht die (vermutlich) bittere Wahrheit wäre, dann wurde man
das Ganze für einen blöden Witz halten.
der böse Watz
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02.04.2007 09:50
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Re: Erbschleicher und Entmündigung / Parkinson |
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Als Krankenschwester in einem
Altenheim habe ich sehr viel mit Parkinsonkranken zu tun. Die
"beruhigenden Aussagen" der Ärzte kann ich nicht nach voll ziehen. Ich
sehe, wie die Kranken realtiv schnell abbauen und zu totalen
Pflegefällen werden. Das geschieht im Zusammenspiel mit dem normalen
Alterungsprozess. Es ist bei älteren Menschen so, daß sich innerhalb
von 5 Jahren oft ganz graviernde Veränderungen ergeben. Insofern ist es
auch durchaus möglich daß eine "Entmündigung" verfügt wird, wie es in
der "anonymen Zuschrift" erwähnt wird. Ich glaube daß der Schreiber
sehr genau weiß was so läuft und wie die Realität aussieht. Juristisch
gebildete Personen drücken oft die Pflegeschaft im Eiltempo durch und
haben ihre Finger in den ganzen Finanzen drin. Das habe ich jetzt schon
ein paar Mal erlebt.
Schwester Anni
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03.04.2007 21:12
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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Es ist doch immer wieder interessant, was
so läuft in Deutschen Landen. Ich hab mir den anonymen Brief mal
genauer angesehn und komm zu dem Schluß, daß da einer schreibt, der
nicht mehr so genau weiss was er tut. Die logische Schlußfolgerung aus
dem Brief ist letztendlich doch, daß sich Schreiber und Empfänger
kennen müssen. Da dürfte der Kreis der Verdächtigen recht klein sein.
Wenn es sich dann noch um eine kleineres Dorf handelt ,dann kommt
eigentlich nur die Verwandtschaft bzw. deren Freunde in betracht. Wäre
sicher eine interessante Aufgabe für einen Profiler heraus zu finden
wer sowas schreibt. Wie gesagt, ganz dicht kann er nicht sein...
Ups, jetzt hab ich "Anonymus" beleidigt. Gut daß ich auch anonym bin.
Mario
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07.04.2007 23:16
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Re: Erbschleicher und Entmündigung / Zwangsbetreuung in Deut |
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Forum Bayrischer Rundfunk
Beitrag 1
Mit Interesse habe ich Ihren Beitrag verfolgt. Ich kämpfe schon über 6
Jahre, um die Betreuung für meine Mutter zu bekommen, wie sie es auch
gewünscht hatte.(Vollmacht und beim Notar festgeschrieben.). Ein
Berufsbetreuer hat meine Mutter vor drei Jahren in ein Pflegeheim
eingewiesen, nachdem sie von einem Bruder mit Gewalt von der Strasse
aus - weg zu sich nachhause geschleppt wurde. Der Betreuer sagte
darauf:"DAs HICKHACK geht mir auf die Nerven, jetzt kommt sie in ein
Heim. Was meine Mutter im Heim erlebte, ist unbeschreiblich. (Valium
bis sie nicht mehr laufen konnte, der Arzt der dies erkannte und
anprangerte wurde vom Betreuer kurzerhand ausgetauscht. Der zweite Arzt
legte nach drei Monaten die Behandlung nieder wegen diesem Betreuer.
Der Betreuer gab im Heim Anweisung, dass die Kranke nicht mehr aus dem
Bett genommen wird. Fünf Monate musste sie im Bett bleiben. Mir wurde
verboten (unter Androhung von Hausverbot), sie aus dem Bett zu nehmen
(Bin selbst examinierte Pflegekraft). Erst als ich Anzeige erstattete,
wurde ein Rollstuhl bestellt und sie kam wieder täglich aus dem Bett.
Doch die ganzen Umstände (sie sitzt jetzt tägl. festgegurtet in
Rollsuhl in einem Einzelzimmer) hat sie völlig zerstört. (Alzheimer).
Für diese Quälerei muss ich monatl. 1.000,.-- plus 90.-- Euro
Taschengeld zuzahlen. Dann hat dieser Berufsbetreuer noch eine Klage
(im Namen meiner Mutter gegen mich geführt), ich würde keine Heimkosten
bezahlen, obwohl ich nachweislich keine Rechnungen bekommen habe. Dies
sind nur einige wenige Punkte, was Berufsbetreuer mit den Menschen tun.
Die Gerichte wissen davon und decken diese "Betreuer".
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Beitrag 2
Zwangsbetreuung in Deutschland vom 12.03.2007Hallo,
mir ist das gleiche passiert, wie Sie in der Sendung zeigten. Obwohl
ich eine Generalbetreuungsvollmacht hatte, wurde mir diese durch das
Vormundschaftsgericht entzogen und auf gesundheitliche Belange gekürzt.
Ich hatte viele Prozesse im Landgericht darüber geführt und alle
verloren. Ich habe sogar dann verloren, als ich nachweisen konnte, dass
mein Vater keine Ernährungssonde hat, siehe Krankenhausoperation, das
Gesundheitsamt bestätigt die Sonde, die gar nicht da war, ich habe
trotzdem verloren. Ein Betreuer, Freund des Vormundschaftsgericht, kann
machen was er will, solange Geld, Haus und Vermögen da sind. Ich hatte
meinen Vater von Baden-Württemberg in ein anderes Bundesland verlegen
lassen, um diese Leute loszuwerden, aber das Saarland sagte dazu, dass
alles trotzdem weiter vom Ursprungsort betreut werden kann. Obwohl ich
Generalerbe durch Vertrag war, hatte ich keine Chance. Es besteht nur
dann kein Interesse, wenn kein Vermögen da ist. Effektiv hat man keine
Rechte!
Liebe Grüße,
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09.04.2007 22:54
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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seht euch mal das an:
Bayerischer Rundfunk | report MÜNCHEN
... Betreuung bestellt, weil die Erbschleicher schon so
professionell vorgehen, ... Betreuung ist keine rechtliche
Entmündigung. Mit freundlichen Grüßen ...
www.br-online.de/daserste/report/forum/
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10.04.2007 10:23
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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Wollte Euch diesen Forumsbeitrag nicht
vorenthalten: Ohne eigenen Willen - Zwangsbetreuung in Deutschland
vom 12.03.2007Liebe Mitbürger,
sollten Sie ein Familienmitglied haben, das aufgrund seines Alters
gesundheitlich eingeschränkt ist bzw. ein krankheitsbedingtes Leiden
hat und Sie oder jemand anders in der Familie zu der Auffassung
gelangen sollten, dass durch eine „Betreuung“ eine klare
Zuständigkeitsregelung für die Pflege des Familienmitglieds, das auch
noch vermögend ist, geschaffen würde, Sie dann auch noch der Meinung
sind, eine solche „Betreuung“ müsste beim Amtsgericht beantragt werden,
dann irren Sie sich. Konkreter gesagt: Gehen Sie nicht zum Amtsgericht,
das hat katastrophale Folgen. Gehen Sie auch nicht zu einem
Rechtsanwalt, der wittert ein lukratives Geschäft und dieser macht dann
mit dem Amtsgericht „gemeinsame Sache“. Mit dem Gang zum Amtsgericht
liefern Sie Ihr Familienmitglied einer
juristischen Willkür aus, die Sie, auch wenn Sie der/die ältere und
bevollmächtigte Sohn/Tochter sein sollten, durch nichts mehr
unterbinden können. Ihr Familienmitglied wird – auch heimlich – vom
Amtsgerichts-Richter zu Hause aufgesucht. Dabei ist ein Arzt für
gewollte „Gutachten“ und noch eine Person des Gesundheitsamtes. Das
Familienmitglied wird alleine, d.h. Sie dürfen nicht dabei sein, unter
Missachtung der Persönlichkeits- und Menschenrechte von den Dreien mit
anmaßenden Fragen gequält und psychisch terrorisiert (man nennt das
psychisch untersucht). Damit rechtfertigt diese „Amtsarzt“ sein
machenschaftliches „Gutachten“, das der Amtsgerichts-Richter für sein
„Betreuungs“-Beschluss benötigt. Da das „Betreuungs“-Opfer vermögend
ist, wird ein Rechtsanwalt als „Berufsbetreuer“ bezeichnet) per
Richterbeschluss zum „Betreuer“, der angeblich eine Hilfe sein soll,
bestellt. Mit diesem Beschluss wird das Opfer entmündigt und enteignet.
Der Rechtsanwalt bekommt u.a. die „Vermögenssorge“, d.h. das Opfer kann
nicht mehr über sein Geld verfügen. Ab dann bekommt das
„Betreuungs“-Opfer nicht mehr seine Rente, sondern nur noch ein
Unterhaltsgeld. Ab dann kann sich der „Betreuer“-Rechtsanwalt am
Vermögen des Opfers bereichern. Er kann mittels eines Vorwandes das
Opfer seines Hauses zwangsentfernen, deportieren und in eine
Psychiatrie bzw. in ein Altenheim einsperren lassen. Denn dann hat das
Opfer sein Wohnrecht in seinem Haus verloren und das Haus steht dem
Rechtsanwalt zu Verfügung. Dieser „Betreuer“-Rechtsanwalt kann die
Schenkungen und die Erbschaftsregelung des Familienmitglieds bzw.
„Betreuungs“-Opfers für die Kinder widerrufen, d.h. die Kinder
verlieren die Schenkung und das Erbe. Er kann sich dann auch an diesem
Vermögen bereichern. Deshalb: Gehen Sie auf keinen Fall zum
Amtsgericht. Geben Sie diese Warnung an alle, die Sie kennen, weiter.
Sprechen Sie
über diese menschenrechtswidrigen Machenschaften und als „Betreuung“
deklarierten Verbrechen wo auch immer es sich bietet, damit sie alle
gewarnt sind. - Auch Sie, Herr B. Mein Familienmitglied wurde
ausgenommen und nach 22 Monaten zu Tode „betreut“!
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11.04.2007 13:03
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zu diesem Beitrag gibt es auch eine Gegenseite. Da wird trotz ganz
offensichtlicher Erbschleicherei vom Gericht nicht die beantragte
Betreuung bestellt, weil die Erbschleicher schon so professionell
vorgehen, dass ein Ottonormalverbraucher damit gar nicht rechnet. In
unserem Fall ist die schwer krebskranke Mutter, welche laut Ärzten
schon seit 2002 tot sein soll, regelrecht vor der einzigen Tochter und
der Enkelin versteckt wurden. Die Tochter hatte die Vollmacht seit 2002
bis 01/2006, dann kam ein nettes Schreiben eines Rechtsanwalts, dass
die Vollmacht widerrufen wird. Gründe wurden keine genannt. Innerhalb
von einem Monat waren dann 50.000,- Euro weg, die Tochter und Enkelkind
enterbt, Auskunftsperren eingetragen, alles gut von den Erbschleichern
vorbereitet. Heute will weder die Polizei noch die Ordnungsbehörde noch
die Beteuungsbehörde was davon wissen, obwohl mehrfach mitgeteilt
wurde, dass Erbschleicherei hier als Gewerbe betrieben wird. Vom
Beerdigungsinstitut erfuhren wir, dass man eine Zusammenarbeit hat. Ist
doch toll. Jetzt fragt man sich natürlich, was schlimmer ist - zu viel
Sorgfalt der Behörden, um Reiche und Raffinierte nicht noch reicher zu
machen, oder die welche auf solche Weise enterbt werden und dadurch zu
Bittstellern werden? Für die Mutter wurde extra eine Wohnung gekauft,
es war ja Geld da, was der einzigen Tochter versprochen wurde. Nicht
ein einziges Mal wurde ein Besuch bei der seit 2002 Krebskranken
abgestattet, aber als man vom großen Geld erfuhr, war die Sache klar.
Ich gehe fest davon aus, dass diese Seit der Medaille wesentlich
häufiger ist als die von Ihnen dargestellte.
MfG
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12.04.2007 10:39
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Re: Erbschleicher und Entmündigung/Abwehr |
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So dramatisch sollte das Thema nicht
hingestellt werden. Es hängt schon sehr viel von der persönlichen
Intelligenz bzw. Bildung ab. Ich glaube nicht, daß sich ein
Erbschleicher (bei aller Geldgier) darauf einläßt gegen einen
gebildeten Menschen mit ausreichenden Geldmitteln
anzutreten und die kompletten juristischen und publizistischen
Möglichkeiten kennen zu lernen.
Gerade die breite Veröffentlichung im Internet hält die normalen
Erbschleicher auf Distanz.
Wer möchte schon in den Foren durch den Kakao gezogen werden? Wie sagt
der Admin von
Mobbing.net
ein paar Luftballons mit der Aufschrift : erbschleicher....
im Heimatort der Schleichers verteilt und alle wissen Bescheid.
Im konkreten Fall s.o. bietet sich auch an, den "anonymen Brief" als
Flyer unter die Leute zu bringen und eine Belohnung auszuloben. Das
wird gern gelesen und in einem kleinen Dorf ist der Ruf dahin. Für
Jahrzehnte.
Sorry folks, aber wer die Möglichkeiten des Internets unterschätzt ist
ein Idiot. Möge Satan seiner Seele gnädig sein, und ihm die Heizkosten
in der Hölle nicht extra berechnen.
Jammerfuchs -
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14.04.2007 18:18
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Re: Erbschleicher und Entmündigung/Abwehr |
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Hier ein paar praktische Tipps:
Zunächst reagieren Angehörige oft zu forsch und spielen dem
Erbschleicher in die Hände, da dieser den Erblasser noch weiter auf
seine Seite bringen kann. Also: Lächeln, auch wenn es schwer fällt
Eine Vorsorgevollmacht verschlechtert oder verhindert die Situation des
Erbschleichens. Eine ähnliche Wirkung kann ein Erbvertrag darstellen.
Ebenso muss in diesem Zusammenhang immer das Betreuungsrecht im Auge
behalten werden. Erbschleicherei ist häufig dann zu beobachten, wenn
eine Betreuung relevant sein könnte und allein schon die Betreuung
finanziell interessant ist. Hohe Rente, vermietbares Haus, Vermögen!
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14.04.2007 21:55
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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ich möchte nochmal auf das Thema
Parkinson / Entmündigung zurück kommen. Ich habe einen Onkel, der jetzt
seit über 3 Jahren daran erkrankt ist. Es geht ihm aber noch recht gut.
Eine Krankenschwester hat mir aber gesagt, daß der Verlauf sehr
unterschiedlich sein kann. Es wäre besser, sich auf Probleme
vorzubereiten, da parallel zu Morbus Parkinson ja auch der
Alterungsprozess fortschreitet. Wenn beide "Krankheiten" dasselbe
Leiden bewirken, dann addiert sich die "Wirkung" und der Verlauf wird
beschleunigt. Ich möchte meinen Onkel aber keinesfalls entmündigen.
Jetzt lese ich aber hier, daß dann andere dies gegen seinen Willen tun
könnten. Gibt es da eine Möglichkeit sich dagegen abzusichern?
l G Berglöwe
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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Parkinson kann sehr unterschiedlich
verlaufen. Mein Onkel war zuerst ganz gut drauf. Mit verschiedenen
Medikamenten so richtig aufgepäppelt. Aber irgendwie hat sein Kopf
nicht mit gemacht. Da ging es nach 2 Jahren rapide abwärts. War richtig
deprimierend zu sehen, wie der Mann immer schneller abgebaut hat.
Wenn so ein Schicksal die Familie trifft, dann find ich es besonders
Scheiße, wenn so geldgeile Typen da noch ihren Vorteil daraus ziehen
wollen.
Der am Anfang des Threads stehende anonyme Brief ist schon der Gipfel!
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23.04.2007 15:16
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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@ Annegret
Ich find den brief amüsant. Irgend so ein Hirni hat da wohl was nicht
verstanden. Der ganze Brief ist doch total meschugge.
Den Briefschreiber sollte man entmündigen.
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23.04.2007 22:56
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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Schade daß in dem
anonymen Brief soviele x und x sind. Wäre bestimmt lustiger wenn
zumindest das Dorf genannt würde.
Der Pinzgauer !
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25.04.2007 17:24
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2007/00371/
Ohne eigenen Willen -Zwangsbetreuung in Deutschland Autoren :
Annette Peter, Katrin Pötzsch
Dieter Lindloff holt seine Tante Olga Matthes aus dem Altersheim ab.
Olga Matthes ist ein Betreuungsopfer, fremdbestimmt und quasi
entrechtet. Nur weil sie laut Gutachten nicht mehr geschäftsfähig ist.
Dieter Lindloff darf sich nicht um die Belange seiner Tante kümmern,
ein Berufsbetreuer bestimmt über Olga Matthes. Daher dürfen wir auch im
Heim nicht drehen, begleiten die alten Dame in ihr Wohnhaus, in dem
noch ihre Zwillingsschwester Gertrud Kaufmann lebt.
report München: „Was ist das für ein Gefühl für Sie, dass
Ihre Schwester derzeit unter einer Fremdbetreuung steht?"
Gertrud Kaufmann: „Das Gefühl ist nicht schön. Das quält
uns. Das wäre schöner, wenn wir unter uns allen bleiben und das selber
machen, als wenn wir Fremde in die Familie reinkriegen.“
report München: „Haben Sie auch für Ihre Schwester kein
gutes Gefühl?"
Die beiden Schwestern schauen sich an und nehmen sich in die Arme.
Olga Matthes zu ihrer Schwester: „Ich bete für dich, ich
habe dich lieb."
Dabei hatte Olga Matthes für diesen Fall vorgesorgt. Mit einer
beglaubigten Generalvollmacht. Sie wollte immer, dass ihr Neffe Dieter
Lindloff einmal für sie sorgt. Daher stattet sie ihren Neffen mit allen
Rechten aus: Vom Abschluss eines Heimvertrages, Auflösung der Wohnung,
bis hin zur Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden. Er durfte
sogar laut Vollmacht auf ihren Namen Hypotheken aufnehmen und
Grundstücke kaufen und verkaufen.
Dieter Lindloff: „Das Amtsgericht ist da anderer Meinung und
setzt uns einen Betreuer vor die Nase, was wir so gar nicht möchten und
was meine Tante auch nicht so vorgesehen hatte.“
Immer wieder legt Dieter Lindloff Beschwerde beim Amtsgericht Winsen
ein. Doch das Gericht sieht in dem Neffen einen Erbschleicher, der die
Gelder seiner Tante veruntreuen würde und erklärt die Generalvollmacht
für ungültig. Unverständlich, denn Dieter Lindloff wurde bereits 1992
als Haupterbe eingesetzt. Das Gericht beauftragt einen Berufsbetreuer,
der jetzt über die alte Dame bestimmt. Auf Nachfrage von report
München verweist dieser an den Amtsrichter.
Hier könnt Ihr weiterlesen... hochinteressant !!!
http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2007/00371/
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Anmerkung Admin: Hyperlink ist nicht mehr aktiv bei
br-online.de
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26.04.2007 23:51
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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ist das neue gesetz jetzt gut für die
alten leute oder schlecht? Oder ist da so eine Lücke wo sich
erbschleicher reinmogeln.
von den berichten her entsteht jedenfalls der eindruck.
oder hätte man das gesetz besser machen können. Entmündigung / Pflege
kann ja jeden treffen.
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04.05.2007 19:38
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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Ich habe am vergangenen Dienstag die
Sendung Frontal im ZDF gesehen. Auch in diesen Fällen ging es um
Erbschleicherei. Bei uns passiert ähnliches und ich weiss nicht was ich
tun soll.
Meine 94 j#hrige Großmutter wird seit Jahren von einem Polen betreut.
Aufgrund des hohen Alters meiner Grpßmutter sind bereits viele
Angehörige vor ihr gestorben, so dass nur noch 2 Stifkinder und 7 Enkel
leben.
Ich selbst wäre zahu bereit, meine Großmutter bei mir zuhause
aufzunehmen, wohne ab er 65 km von Ihr entfernt. Doch sioe möchte
lieber in Ihrer Wohnung bleiben. Eine Cousine von mir arbeitet in der
Bank, bei der die Großmutter ihr Konto hat und nahm, als der Pole
seinen Heimaturlaub nahm die Kontokarte und hob Geld für den eigenen
Bedarf ab. Nach dem ich Mitteilung machte, dass ich den
Sparkassendirektor über das Verhalten informieren würde und dies die
Kündigung zur Folge hätte, hat Sie sich dies nicht mehr erlaubt. Nun
ist es aber so, dass meine Großmutter auch dem Druck dieses Polen
ausgesetzt ist.
Mir ist bekannt, dass meine Großmutter, die nun zunehmend das
kurzzeitgedächtnis verliert, im Januar ein neues Testament verfasst hat
und diesen Polen mit einer sehr großen Summe eingesetzt hat. Seit
dieser Zeit gibt er ihr kein Geld mehr, egal zu welchen´m Zweck. Nur
eingehende Rechnungen werden noch bezahlt. Für Schenkungen, die sie
gerne machen würde, hebt er kein Geld von der Bank ab, da dies ja
seinen prozentualen Anteil schmlälern würde. Telefonische Anrufer
werden abgewimmelt und das Schreiben von Briefen untersagt er. Mich
selbst lässt er nicht mehr mit ihr allein, wenn ich Sie besuche. Das
sAmtsgericht einschalten stellt für mich einen massiven Eingriff in ihr
Leben dar, aber es tut mir leid, dass sie so ausgegrenz wird. Was kann
ich tun.
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19.05.2007 10:10
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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traurig aber wahr! Es gibt wohl sehr viele
Fälle in denen genau das passiert was du schreibst!
Ich stecke nicht in so einer Lage. Aber ich würde mal annehemen, dass
der Pole (als Pfleger) auch so etwas wie einen "Vorgesetzten" beim
Gericht hat, vermutlich ein Rechtspfleger. An den würde ich mich mal
wenden.
Gut wäre auch mit den behandelnden Ärzten zu sprechen. Vielleicht ist
deine Großmutter schon lange nicht mehr in der Lage ein rechtsgültiges
Testament aufzusetzen.
l g perle
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19.05.2007 11:55
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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Parkinson ist nicht Alzheimer! Und selbst
bei Alzheimer kann sich der Krankheitsverlauf hinauszögern, so dass
eine Entmündigung oftmals nicht nötig ist.
Was mich an der Diskussion stört ist der rein materielle Aspekt. Die
Pflegschaft bezieh tsic h nich t nur aufs Geld, sondern auch auf andere
Fragen z. B. auf anstehende Operationen. Da sichert man sich als Arzt
gern ab, wenn der Patient unklar antwortet oder sich überhaupt nicht
artikuliert! Für diesen Fall sind z. B. Patientenverfügungen hilfreich
(infauste Prognose etc.)
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14.07.2007 21:10
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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Lügendetektor deckt auf! Neuartiges
Verfahren bringt die Wahrheit ans Tageslicht.
Neugierig geworden? Neue SAT.1-Abendshow freut sich auf Ihren Anruf:
040 6940 5319
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06.11.2007 16:28
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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das ist nicht neu, daß sich Leute
versuchen in die "Erbfolge" rein zu mogeln. Da wurden früher sogar
Kriege geführt!
Ein anderer, wichtiger Aspekt ist die Tatsache daß manche Leute die was
zu vererben haben, mit dem möglichen Erbe "Macht ausüben".
Es kommt nicht selten vor, daß 20 oder mehr Personen denken sie würden
auch "bedacht".
Am Ende gibt es dann die Überraschungen. Deshalb mein Rat: wenn ihr im
Hinblick auf ein mögliches Erbe Arbeiten verrichtet, dann rechnet
einfach von vorn herein mit einem Totalverlust. Dann gibts keine
Enttäuschungen wenn der Erblasser erblasst ist!
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03.12.2007 11:26
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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| ich arbeite als schlecht bezahlte
Altenpflegerin und bekomme so einige mit, was die professionellen
Pfleger angeht. Wenn es irgend geht würde ich euch empfehlen eine
Person eures Vertrauens rechtzeitig zu suchen... mehr sage ich dazu
nicht ! |
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21.01.2008 18:40
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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der Schlachter sollte auch eine Person
eures Vertrauens sein, damit ihr kein BSE und kein H5N1 bekommt ...
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11.02.2008 13:07
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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Viele lustige Beiträge zu einem sehr
ernsten Thema.
Aber immerhin sind auch ein paar gute Informationen dabei. Auf jeden
Fall solltet ihr sehr gründlich darüber nach denken, wer für euch im
Pflegefall zuständig ist oder euch betreut. Ein Schlaganfall kommt
schnell und ohne Vorwarnung! Da ist es wichtig dass eine
vertrauenswürdige Person da ist, die sich auch gegen die Mediziner
(notfalls) zur Wehr setzt!
Mfg
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15.03.2008 18:33
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Re: Erbschleicher und Entmündigung |
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du machst mir richtig Angst: der
Schlaganfall kommt ohne Vorwarnung!
Meine Mutter kommt auch ohne Vorwarnung in meine Zimmer!
Soll ich da immer gleich den Notarzt rufen oder reicht es ,wenn ich
mit einem Kissen nach ihr werfe ?
Ich danke dir trotzdem für den Rat mit dem Patienten - Testament.
Gestern hab ich Maischberger gesehen mit Helmut Schmidt. Der hat immer
ein PT im Anzug. Aber der wird ja auch bald 90 !
P W
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25.06.2010
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